Risse
Risse führen meist zu optischen Beeinträchtigungen, schränken oft die Dauerhaftigkeit von Bauwerken ein und gefährden manchmal ihre Standsicherheit.
Risse treten immer dann auf, wenn auf Grund einer Beanspruchung die vorhandenen Spannungen im Bauteil größer werden als die aufnehmbaren Spannungen.
Nach Art der Beanspruchung wird zwischen lastabhängigen Spannungen (Last- und Zwangsspannungen) und lastunabhängigen Spannungen (Eigenspannungen) unterschieden.
- Risse auf Grund von Lastbeanspruchungen entstehen durch das Einwirken äußerer Lasten auf ein Bauteil, z.B. durch einen Stahlträger auf eine Wand oder durch Erddruck auf eine Kelleraußenwand. Risse können entstehen, wenn durch die direkte Krafteinwirkung die aufnehmbaren Spannungen im Bauteil überschritten werden oder die Verformung des der Einwirkung ausgesetzten Bauteils behindert wird.
- Risse auf Grund von Eigenspannungen entstehen, wenn ohne Lasteinwirkungen die thermisch bedingte Veränderung eines Bauteils behindert wird. Beispielsweise, wenn eine Stahlbetonwand starr auf einer Stahlbetonsohlplatte betoniert wird. Die neu betonierte Wand erfährt unterschiedliche Spannungszustände durch Temperatur- und Schwindeinwirkungen. Sie kann sich jedoch auf Grund der starren Einbindung in die Fundamentplatte nicht spannungsfrei verformen, so dass sich im Anschlussbereich Risse einstellen können.
- Risse auf Grund von Formänderungen entstehen, wenn z.B. durch erhöhte Deckendurchbiegungen eine Stahlbetondecke zu große Verformungen erfährt. Diese Verformung kann die Wand oftmals nicht schadenfrei aufnehmen. Die Beschränkung der Deckendurchbiegung, die Ausbildung einer Gleitfuge zwischen Wand und Decke oder die Herstellung der Wand als "Bewehrtes Mauerwerk" können als Maßnahme zur Rissvermeidung in Betracht kommen.
- Risse auf Grund von Setzungsunterschieden im Bauwerk, hervorgerufen durch Bodensenkungen im Baugrundbereich (ungeeigneter Baugrund, Kanalarbeiten, Grundwasserabsenkungen, Unterfangungen, Nachbarbebauungen) Risse verursachende Spannungszustände in der Baukonstruktion einstellen. Diese Schadensursachen können die Standsicherheit eines Gebäudes gefährden.
Beim Auftreten von Rissen ist der Streit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vorprogrammiert, da es unterschiedliche Auffassungen zwischen Schadensursachen und Auswirkungen gibt. Da Rissbildungen auch als Vorankündigung eines Bauteilversagens auftreten, die die Standsicherheit eines Bauwerks erheblich beeinträchtigt können, sollte ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, der die Schadensursachen ermittelt. Das Untersuchungsergebnis hat entscheidenden Einfluss auf die Sofortmaßnahmen und die Instandsetzungsplanung, da der Rissverschluss auf die vorhandenen Einwirkungen abzustimmen ist, z.B. Feuchte, Temperatur, Lasteinwirkungen, ob die rissverursachenden Spannungen abgeklungen sind oder weiterhin wirken (starrer oder elastischer Rissverschluss).