Immobilien Markus Rothe

Energieausweis

Wer braucht einen Energieausweis?


Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat ab Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung im Januar 2008 das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen werden keinen Anspruch auf einen Energieausweis haben. Ein Energieausweis ist also nur dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft bzw. neu vermietet wird.

Verbrauchsorientierter Energieausweis


Seit dem 1.1.2009 ist der Ausweis auch für nach 1965 gebaute Wohnhäuser und ab dem 1.7.2009 für sogenannte Nichtwohngebäude zur Pflicht geworden. Der Verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt ausschließlich das Verbauchsverhalten der Hausbewohner über den Zeitraum der letzten 3 Jahre wieder und macht keine Aussage über die wirkliche Qualität des Gebäudes.
Die Wahlfreiheit zwischen beiden Energieausweisarten wird zukünftig jedoch immer mehr eingeschränkt. So benötigen vor 1978 errichtete Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten nach Ablauf der Übergangsregelung immer den qualitativ höheren Bedarfsausweis.
Unser Büro erhebt 35,-- € zzgl. MwSt. (bei Lieferung der Gebäudeangaben und Verbrauchswerte) für die Anfertigung eines verbrauchsorientierten Energieausweises, und dieser ist dann 10 Jahre gültig.
Hinweis: Ein potentieller Käufer sollte sich jedoch möglichst an einen bedarfsorientierten Ausweis halten.

 

Bedarfsorientierter Energieausweis

Wie der Name schon sagt, weist der bedarfsorientierte Ausweis den Energieverbrauch auf Grund seiner bauphysikalischen Eigenschaften aus und wird nicht vom Nutzerverhalten beeinflusst.
Da zur Anfertigung dieser Ausweisart der Baukörper eine wesentliche Rolle spielt, werden die Kosten stark variieren.
Kann der Eigentümer aussagekräftiges Zeichnungsmaterial (Grundrisse, Schnitte, Lageplan) mit Angaben der vorhandenen Baumaterialien vorweisen, erspart er sich aufwändige Aufmessarbeiten des Gebäudes durch den Aussteller.

So kann ein bedarfsorientierter Energieausweis, der in der Regel mit einer umfassenden Energieberatung, mit Modernisierungsvorschlägen zur Energieeinsparung, mit Vorschlägen zu alternativen Heizungsarten und deren Amortisationszeiten für einzelne Modernisierungsvarianten verbunden ist und durch die bafa finanziell gefördert wird, dem Eigentümer (bei einer Förderung von 300,-- € für eine Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. 360,-- € für ein Haus mit mindestens 3 Wohneinheiten) nur noch etwa 150,-- bis 300,-- € kosten. Hierbei wird ein einfaches Gebäude natürlich kostengünstiger als ein kompliziertes Gebilde mit unzähligen Anbauten bzw. einer Vielzahl von eingesetzten Baumaterialien. Ein bedarfsorientierter Energieausweis ohne Energieberatung ist zwar preiswerter (je nach Gebäude ab etwa 150,-- € zzgl. Mwst. durch unser Büro erhältlich), aber nicht förderfähig. Der Verkäufer/Vermieter ist deshalb gut beraten, sich für eine Energieberatung zu entscheiden.